Professionelle Hilfe vom Anwalt bei Berufsunfähigkeit
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Unsere Anwälte helfen bei:
Antragstellung
Sie sind unsicher, ob Ihnen BU-Leistungen zustehen? Sie benötigen Hilfe beim Leistungsantrag?
- Ihnen fehlt die Kraft für den «Papierkram»?
- Der Versicherer prüft seit Monaten, aber Sie haben immer noch kein Geld gesehen?
- Sie fragen sich, was der Versicherer alles wissen muss?
- Sie sollen zum Gutachter?
- Sie fürchten Fallstricke?
- Sie haben Angst, dass der Versicherer die Leistung wegen Falschangaben bei Vertragsschluss ablehnt?
Abfindung
Sie haben ein Abfindungsangebot vom BU-Versicherer erhalten oder bereits unterzeichnet?
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- Sie wollen trotz Abfindung weitere Leistungen geltend machen?
Ablehnung
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Leistungseinstellung
Sie beziehen BU-Leistungen oder haben BU-Leistungen bezogen?
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- Der Versicherer will prüfen, ob er weiter
leisten muss (Nachprüfung)? - Sie möchten wieder Ihrer alten bzw. einer neuen beruflichen Tätigkeit nachgehen, und fragen sich, welchen Einfluss das auf Ihre BU-Rente hat?
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Kennen Sie die Fallstricke und Taktiken der BU-Versicherer?
Viele Versicherte fragen sich: Muss ich Fallstricke beachten, wenn ich Berufsunfähigkeitsleistungen beantrage?
Die eindeutige Antwort lautet: Ja, und zwar jede Menge!
Die BU-Hilfe.de hat für Sie typische Fallstricke und Taktiken zusammengestellt, derer sich Versicherer bedienen, wenn Versicherte Leistungen wegen Berufsunfähigkeit ohne kompetente Unterstützung vom Fachanwalt für Versicherungsrecht beanspruchen.
Die Gesundheitsfragen – Plötzlich ist der Vertrag weg!
Was viele Versicherte nicht wissen: Der Versicherer prüft IMMER zuerst, ob er die Leistung ablehnen kann, weil die bei Abschluss des Vertrages gestellten (Gesundheits-) Fragen nicht korrekt beantwortet wurden. Das ist leider keine Seltenheit. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) sind 22% aller Ablehnungen hierauf zurückzuführen. Das Problem: Viele Versicherte wissen gar nicht, dass die Antragsfragen unzutreffend bzw. unvollständig beantwortet wurden. Gleichwohl nimmt der Versicherer dies zum Anlass, die Leistung abzulehnen und ggf. den Vertrag zu beenden. Mit drastischen Folgen: Die Betroffenen bleiben meist für den Rest ihres Erwerbslebens ohne qualifizierte Absicherung gegen das Risiko des Eintritts von (nochmaliger) Berufsunfähigkeit.
Die Zermürbungstaktik – Versicherte finanziell und psychisch unter Druck.
Die Zermürbungstaktik des Versicherers kommt in unterschiedlichen Situationen zum Tragen, etwa dann, wenn der Versicherer während der Leistungsprüfung immer mehr Unterlagen und Informationen fordert und die Versicherten mit deren Beschaffung beschäftigt. Die Leistungsprüfung wird dann schnell unübersichtlich und nimmt kein Ende. Hierunter leiden vor allem psychisch erkrankte Versicherte, aber auch solche, die unter schweren physischen, mitunter tödlich verlaufenden Erkrankungen leiden und bei denen einige Versicherer auf Zeit spielen.
Auch Untersuchungen und Gutachten, die der Versicherer zur Feststellung der Berufsunfähigkeit veranlasst, können zermürbend sein. Nicht selten unterstellen vom Versicherer beauftragte GutachterInnen den Versicherten, sie würden ihre Beschwerden verdeutlichen oder übertreiben (sog. Aggravation), oder tatsächlich nicht vorhandene Beschwerden präsentieren (sog. Simulation).
Im Prozess kann der Versicherer ebenfalls auf Zermürbung setzen, etwa indem er regelmäßig Fristverlängerungen beantragt, das gesamte Vorbringen der Versicherten bestreitet (im Strafrecht würde man von „Konfliktverteidigung“ sprechen), unbedeutende „Nebenkriegsschauplätze“ eröffnet, und die Versicherten in der Verhandlung ausfragt.
Der gläserne Versicherte – Wenn der Versicherer «alles» wissen will.
Selbstverständlich benötigt der Versicherer bestimmte Informationen und Unterlagen, damit er das berufliche (Rest-) Leistungsvermögen seines bzw. seiner Versicherten und seine Leistungspflicht beurteilen kann. Doch das ist oftmals nicht der einzige Grund für die Informationsbeschaffung:
Die Einholung von Unterlagen bei Dritten – z.B. bei Ärztinnen und Ärzten oder anderen Versicherern – dient regelmäßig (auch) dazu, (vermeintliche) Falschangaben im Versicherungsantrag aufzudecken und so Gründe für eine Leistungsablehnung zu schaffen (hierzu Fallstrick Nr. 1 – Die Gesundheitsfragen).
Das (häppchenweise) Erfragen und Beschaffen besonders vieler Informationen kann außerdem auf eine Zermürbungstaktik schließen lassen (hierzu Fallstrick Nr. 2 – Die Zermürbungstaktik).
Schließlich gilt: Je mehr Informationen der bzw. die unbedarfte Versicherte dem Versicherer zur Verfügung stellt, desto leichter gelingt es diesem in der Regel, (vermeintliche) Widersprüche zu konstruieren und die Leistung in der Folge abzulehnen oder seine Leistungsentscheidung hinauszuzögern. Und umso besser kennt der Versicherer die wirtschaftliche Situation seiner Versicherten und weiß, wie lang ihr „Atem“ ist.
Die Informationsbeschaffung – Detektive, Testanrufe und andere böse Überraschungen.
Der Versicherer gelangt auf vielen Wegen an Informationen:
Zunächst einmal erhält der Versicherer Informationen über den Antragsbogen (hierzu Fallstrick Nr. 5 – Der Antragsbogen) und die Unterlagen, die der bzw. die Versicherte ihm vorlegt. Informationen erhält der Versicherer aber auch durch Internetrecherchen, etwa durch Internetauftritte und Einträge in „Social Media“ wie beispielsweise Facebook.
MitarbeiterInnen einiger Versicherer rufen Versicherte zudem (unangekündigt) an unter dem Vorwand, ihnen bei der Beantragung ihrer Leistungen helfen zu wollen. Dabei fragen sie die Versicherten nicht selten aus und gelangen so an weitere Informationen.
Auch können sogenannte Vor-Ort-Besuche, bei denen AußenreguliererInnen des Versicherers die Versicherten an deren Betriebsstätte aufsuchen, einer unangemessenen Ausleuchtung ihrer wirtschaftlichen, persönlichen und gesundheitlichen Verhältnisse dienen.
Es kann außerdem dazu kommen, dass Versicherer Detekteien oder eigene MitarbeiterInnen beispielsweise mit Testanrufen bzw. -besuchen – z.B. im Ladengeschäft eines Versicherten – beauftragen, um zu prüfen, ob bzw. in welchem Umfang der bzw. die Versicherte arbeitet.
Schließlich erhält der Versicherer Informationen über die Versicherten von den GutachterInnen, die er mit deren Untersuchung beauftragt.
Der Antragsbogen – Achtung Fangfragen!
Nach Anzeige des Eintritts von Berufsunfähigkeit erhalten Versicherte vom Versicherer ein Antragsformular zur Anmeldung ihrer Ansprüche. Darin wird eine Vielzahl von Fragen gestellt, von denen in der Regel einige missverständlich oder irreführend formuliert und einige überflüssig sind. Ihre unbedachte Beantwortung kann dazu führen, dass der Versicherer später (vermeintliche) Widersprüche konstruiert, um die Leistung abzulehnen oder Versicherte unglaubwürdig dastehen zu lassen.
Die Begutachtung – Der Versicherte - ein Simulant?
Begutachtungen können nicht nur Teil der Zermürbungstaktik sein (hierzu Fallstrick Nr. 2 – Die Zermürbungstaktik). Sie werden auch veranlasst, um eine (nicht anders begründbare) Leistungsablehnung begründen zu können. In diesen Fällen unterstellen vom Versicherer beauftragte GutachterInnen den Versicherten nicht selten, sie würden ihre Beschwerden verdeutlichen oder übertreiben (sog. Aggravation), oder tatsächlich nicht vorhandene Beschwerden präsentieren (sog. Simulation). Außerdem kommt es vor, dass bestimmte Angaben von Versicherten unbeachtet bleiben oder Angaben unterstellt werden, die (so) nie gemacht worden sind. Auch deshalb werden Begutachtungen, die im Auftrag des Versicherers erfolgen, oft als sehr belastend empfunden.
Das Abfindungsangebot – Schnelles Geld, drastische Folgen.
Zuweilen kommt es zu völlig untersetzten und zum Teil rechtswidrigen Abfindungsangeboten, um Versicherte „billig abzuspeisen“. Die Abfindungsangebote beinhalten oftmals die Regelung, dass der bzw. die Versicherte mit Unterzeichnung auf alle (weiteren) Ansprüche aus dem Versicherungsfall (für immer!) verzichtet. In der Regel werden die Angebote unterbreitet mit dem (oft unzutreffenden) Hinweis, dass eine Berufsunfähigkeit nicht nachgewiesen sei. Um eine (vermeintlich drohende) Leistungsablehnung oder eine weitere Leistungsprüfung – etwa in Form einer belastenden Begutachtung – zu verhindern, lassen viele Versicherte sich auf das Angebot ein.
Anwälte der BU-Hilfe.de – unabhängige Vertretung in Ihrem Interesse:
Bedenken Sie immer, dass Ihr Versicherer weder eine staatliche Behörde noch ein gemeinnütziger Verein ist, sondern ein Unternehmen, dessen Ziel in der Erwirtschaftung von Gewinnen besteht. Es liegt also im Interesse des Versicherers, Kosten zu vermeiden und Leistungen nicht zu erbringen. Diesem Interesse steht Ihr eigenes Interesse an der zugesicherten Leistung diametral gegenüber.
Bleiben Sie deshalb kritisch und verschenken Sie kein Vertrauen. Professionelle Hilfe schützt Sie vor den genannten Fallstricken. Lassen Sie sich von unabhängigen ExpertInnen bei der Beantragung und Durchsetzung Ihrer Berufsunfähigkeitsrente unterstützen!
Kontaktieren Sie uns unverbindlich und schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir helfen gern und freuen uns auf Sie.
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