BU-Hilfe.de – Ihre Rechtsanwältinnen bei Berufsunfähigkeit
Unterstützung beim Leistungsantrag und in der Leistungsprüfung
WEITERE LEISTUNGSBEREICHE:
Wir unterstützen Sie auch bei:
NEHMEN SIE KONTAKT AUF
0157 528 351 70
030 577 112 61
030 577 112 63
Wielandstraße 12, 10629 Berlin
WhatsApp: 0157 528 351 70
info@bu-hilfe.de
Videoberatung
Antrag auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit – So geht´s!
Leistungsantrag und Leistungsprüfung
Dem Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente folgt immer eine sich oft über Monate hinwegziehende Leistungsprüfung. Dabei prüft der Berufsunfähigkeitsversicherer, ob der Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente tatsächlich besteht. Hierzu holt er umfangreiche Informationen und Dokumente zum Gesundheitszustand und Beruf ein. Die Behauptung des Versicherten, er sei berufsunfähig, wird in Frage gestellt und geprüft. Den Rentenantrag Berufsunfähigkeit stellen: Das ist eine zusätzliche Belastung neben Krankheit und Existenzsorgen, der viele Menschen nicht standhalten.
Antrag BU überfordert Viele: Fast 40 % geben auf
Angesichts tatsächlicher und juristischer Komplexität des Antrags auf Berufsunfähigkeitsrente verwundert nicht, dass die statistische Hauptursache für die Nichtleistung darin besteht, dass Versicherte ihren BU-Rente-Antrag nicht weiterverfolgen. Nach einer aktuellen Analyse der Ratingagentur Morgen & Morgen beruhen 38,36 % aller abgelehnten Anträge auf Berufsunfähigkeitsleistungen darauf, dass Versicherte auf Fragen des Versicherers nicht mehr reagieren.
Antrag auf Berufsunfähigkeit – Fehler führen oft zur Leistungsablehnung
Weitere Ursachen einer Leistungsablehnung nach Leistungsantrag sind der fehlende Nachweis der Berufsunfähigkeit und die angebliche Verletzung sogenannter vorvertraglicher Anzeigepflichten, also vermeintliche Falschangaben bei den Gesundheitsfragen. Oftmals beruhen diese Ablehnungsgründe auf Fehlern, die dem Versicherten aus Unwissenheit bzw. Unerfahrenheit bei der Antragstellung unterlaufen, und die sich – wenn überhaupt – nur mit großem Aufwand korrigieren lassen.
Solche Fehler führen häufig nicht nur zur Leistungsablehnung mit anschließendem Gerichtsverfahren, sondern auch zu negativen Konsequenzen bei einer späteren Nachprüfung. Um Fehler und langfristige Nachteile unklarer bzw. (versehentlich) unzutreffender Angaben im Leistungsantrag zu vermeiden und die existenzsichernden Versicherungsleistungen möglichst rasch zu erhalten, sollten Versicherte sich beim Antrag auf Berufsunfähigkeitsleistungen aus der Versicherung unbedingt durch einen spezialisierten Rechtsanwalt unterstützen lassen.
Leistungsfall Berufsunfähigkeit: Unterstützung beim Leistungsantrag in der Leistungsprüfung
Aus jahrelanger Erfahrung als Anwältinnen, Autorinnen und Dozentinnen im Bereich der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung wissen wir, wie komplex und belastend BU-Rente beantragen sein kann. Deshalb helfen wir Berufsunfähigen bereits bei Eintritt ihrer Berufsunfähigkeit, indem wir sie zum Versicherungsfall beraten und beim Antrag Berufsunfähigkeitsrente aus der BU-Versicherung unterstützen. Beim Leistungsantrag beschleunigen wir nicht nur die Prüfung und halten dem beeinträchtigten Versicherten den Rücken frei, sondern erkennen auch sofort, welche Fallstricke im jeweiligen Fall drohen.
Als Rechtsanwältinnen und Fachanwältinnen, die seit fast 10 Jahren auf BU-Versicherungen spezialisiert sind, sind wir nicht nur mit den einschlägigen Versicherungsbedingungen und Vertragswerken vertraut, sondern auch mit den versicherungsmedizinischen Zusammenhängen sowie mit den Versicherungsunternehmen und deren Anwälten. Wir wissen ganz genau, wie der Rechtsanwalt des Versicherungsunternehmens in einem Rechtsstreit vor Gericht agiert. Dieses Wissen stellt schon bei Antragstellung die entscheidenden Weichen. Wer von Anfang an die Hilfe eines Spezialisten in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung beansprucht, erhöht die Erfolgschancen deshalb deutlich. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch bei bereits laufender Prüfung. Bei der BU-Hilfe.de ist der Name Programm. Stellen Sie den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente mit der BU-Hilfe.de.
BU-Antrag richtig ausfüllen: Sie kümmern sich um Ihre Gesundheit – wir kümmern uns um Ihre BU-Versicherung!
Über unser Kontaktformular schildern Sie Ihren Fall und erhalten ein konkretes Angebot für eine Beratung oder Vertretung zu einem transparenten Fixpreis.
Nachdem Sie sich für eine Vertretung oder Beratung entschieden haben, lassen Sie uns Ihre Unterlagen zukommen – ganz bequem und digital über die sichere Anwalts-Cloud.
Ihre Dokumente und Informationen prüfen wir umfassend und entwickeln in Abstimmung mit Ihnen die ideale Strategie für die erfolgreiche und schnelle Durchsetzung Ihrer BU-Rente.
BU-Antrag stellen – So unterstützt Sie die BU-Hilfe!
Seit fast zehn Jahren begleiten wir berufsunfähige Versicherte erfolgreich auf dem Weg zu ihrer BU-Rente. Als Fachanwältinnen, Dozentinnen und Autorinnen gehören wir zu den erfahrensten BU-Spezialisten in Deutschland. Wir kennen die Berufsunfähigkeitsversicherungsunternehmen, ihre Taktiken und Anwälte, und haben Erfahrung auch im Umgang mit komplexen Krankheitsbildern wie Depression, CFS, Migräne, multipler Sklerose und Endometriose. Dank dieser Erfahrung können wir die Situation unserer Mandanten blitzschnell einschätzen, Fallstricke ausmachen und ihre Rentenansprüche optimal durchsetzen.
BU-Antrag – Wir bieten Unterstützung auf 3 Wegen an:
Erstberatung
399 € (inkl. USt.)
Bei der ca. einstündigen Erstberatung prüfen wir den Sachverhalt kursorisch und beantworten Fragen, die sich Ihnen zur Leistungsanmeldung stellen. Außerdem erhalten Sie von uns wertvolle Hinweise, Tipps und Empfehlungen für die Leistungsanmeldung und -prüfung.
Intensivberatung
1.444 € (inkl. USt.)
Bei der Intensivberatung werten wir den Sachverhalt anhand Ihrer Unterlagen vollständig aus und helfen Ihnen beim Ausfüllen des Antragsbogens. Wir beantworten alle Fragen, die sich Ihnen zur Leistungsanmeldung stellen, und geben Ihnen darüber hinaus wertvolle Hinweise, Tipps und Empfehlungen hierzu.
Regulierungshilfe
(Angebot auf Anfrage)
Wir halten Ihnen den Rücken frei! Lassen Sie sich von uns vertreten, melden wir für Sie den Versicherungsfall bei Ihrem Berufsunfähigkeitsversicherer an und kümmern uns um die gesamte Leistungsprüfung. Dies umfasst
- die Aufarbeitung des gesamten Sachverhaltes einschließlich der Anforderung ggf. fehlender Papiere bei Ärzten, Behörden, Versicherern etc.
- die rechtliche Prüfung aller Unterlagen und Informationen.
- die Analyse der Risiken und Erfolgschancen.
- die Erarbeitung einer optimalen Strategie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
- die gesamte Korrespondenz mit dem Versicherer und ggf. auch anderen Stellen.
- die zielgerichtete und konsequente Verfolgung Ihrer Ansprüche.
- das zügige Herbeiführen einer (positiven) Leistungsentscheidung bzw. Fälligkeit.
Sie werden von uns regelmäßig und stets unaufgefordert über den Sachstand Ihres Falles informiert. Außerdem stimmen wir alle wichtigen Entscheidungen mit Ihnen ab und sind als Ansprechpartnerinnen immer persönlich für Sie da.
Berufsunfähigkeitsrente beantragen
Wie zeige ich die Berufsunfähigkeit an?
Den Leistungsfall können Sie in einem einfachen Schreiben per Post oder per E-Mail anzeigen. Da der Zeitpunkt der Mitteilung Auswirkungen auf die Höhe Ihres Leistungsanspruchs haben kann, raten wir dazu, eine Kopie Ihres Schreibens (und auch aller weiteren Schreiben!) aufzubewahren. Belege (Atteste, Krankenunterlagen oder Gutachten) müssen Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorlegen.
Wann zeige ich die Berufsunfähigkeit an?
Grundsätzlich sollte man den Versicherungsfall so früh wie möglich melden.
Viele Versicherungsbedingungen erhalten sogenannte Ausschlussklauseln, nach denen der Versicherte die Leistungen erst ab dem Monat, in dem die Berufsunfähigkeit angezeigt wurde, erhält. Die frühzeitige Anzeige ist auch deshalb wichtig, weil sich die medizinischen und beruflichen Tatsachen schwieriger belegen lassen, je länger sie zurückliegen.
Ausnahmsweise kann die frühzeitige Meldung der Berufsunfähigkeit aber auch schaden, etwa wenn der Versicherte Krankentagegeld bezieht. Das muss im Einzelfall geprüft werden.
Wird immer eine Leistungsprüfung durchgeführt?
Wie erhalte ich das Formular "Berufsunfähigkeit"?
Hilfe vom Versicherer: Sollte ich Sie annehmen?
Einige Versichererungsunternehmen bieten an, Sie bei dem Ausfüllen des Leistungsantrags direkt zu unterstützen, beispielsweise die Fragen telefonisch mit Ihnen durchzugehen und Ihre Antworten zu notieren.
Unsere Empfehlung: Wir raten dringend davon ab, diesen Service in Anspruch zu nehmen. Dies aus gutem Grund: Es geht um viel Geld. die Interessen des Versicherers als wirtschaftliches Unternehmen stehen Ihrem Interesse an den existenziellen versicherten BU-Leistungen diametral gegenüber. Als privatwirtschaftliches Unternehmen handelt die Versicherungsgesellschaft gewinnorientiert und macht keine Zugeständnisse. Nicht selten erleben Versicherte, dass sie mit Fragen „gelöchert“ und Ihnen Vorhalte gemacht, sie hingehalten oder von voreingenommenen Sachverständigen begutachtet werden. Daher ist eine kritische Grundhaltung angemessen. Nicht alle Fragen des Versicherers sind berechtigt und Ihre Antworten sollten wohl überlegt sein. Ein Missverständnis kann zu Verzögerungen oder unberechtigter Leistungsablehnung führen. Idealerweise sollten Sie sich von Anfang an durch einen auf das Recht der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisierten Anwalt beraten und vertreten lassen.
Was wird im Antrag für Berufsunfähigkeitsrente abgefragt?
Wie lange ist die Bearbeitungsdauer BU-Antrag?
Unsere Empfehlung: Holen Sie sich bei unangemessen langer Prüfdauer unbedingt Hilfe vom Fachanwalt, um das Ping-Pong-Spiel um Ihre BU-Rente zu durchbrechen.
Sollte ich meine Telefonnummer im Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente/ Formular angeben?
Während die Angaben der Anschrift, E-Mail-Adresse und der Kontodaten sinnvoll und erforderlich sind, damit Schreiben zugestellt und Renten ausgezahlt werden können, sollte man sich gut überlegen, ob man seine Telefonnummer angeben möchte. Zwingend erforderlich ist das nicht. Wir raten dazu, wohl überlegt und ausschließlich schriftlich zu kommunizieren, um sich nicht überrumpeln zu lassen und unbeabsichtigt widersprüchliche oder unklare Angaben zu machen. Solche Fehler können sich negativ auf die Leistungsentscheidung auswirken.
Warum soll ich Gesundheitsdaten der letzten 10 Jahre angeben?
Welche Beschwerde sollte ich angeben?
Warum soll ich Medikamente und Therapien angeben?
Seit wann bin ich nicht mehr in der Lage, meinen Beruf auszuüben - was gebe ich an?
Diese Frage ist besonders tückisch. Denn die korrekte Antwort erfordert ein grundsätzliches Verständnis vom versicherungsrechtlichen Begriff der Berufsunfähigkeit. Aus laienhafter Sicht wird oftmals der Zeitpunkt angegeben, zudem man sich gezwungen sah, jegliche berufliche Tätigkeit aufzugeben. In vielen Fällen ist aber tatsächlich schon ein viel früherer Zeitpunkt maßgeblich.
Unsere Empfehlung: Ein erfahrener BU-Spezialist kann anhand des Sachverhaltes, Krankenunterlagen und der Versicherungsbedingungen feststellen, wann der Versicherungsfall eingetreten ist. Eine Beratung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht ist daher sinnvoll. Die Fachanwältinnen der BU-Hilfe.de unterstützen Sie gerne und helfen Ihnen dabei, keine Renten zu verschenken.
Warum soll ich Arbeitsunfähigkeitszeiten angeben?
Die Antwort auf die Frage, seit wann Sie durchgehend arbeitsunfähig krank sind, liefert ein Indiz auf durchgehende Unfähigkeit der Berufsausübung und damit Berufsunfähigkeit. Sie sollten Ihre Angaben idealerweise durch entsprechende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen stützen können.
Warum wird weiterer Versicherungsschutz abgefragt?
Wie stelle ich meinen Beruf dar?
Unsere Empfehlung: Stellen Sie die Tätigkeit in Form eines Stundenplans dar, in dem Sie zugleich schildern, welche gesundheitliche Einschränkung sich wie ganz konkret auf jede einzelne Teiltätigkeit auswirkt. Lassen Sie sich nicht durch das im Fragebogen enthaltene Muster oder starre Vorgaben beeinträchtigen. Sie können dem Fragebogen eine eigene Tätigkeitsschilderung beifügen und müssen sich nicht an das Formular des Versicherers halten, das oft ohnehin zu wenig Platz vorsieht.
Was muss ich beachten, wenn ich selbstständig bin?
Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
Muss ich eine Schweigepflichtentbindungserklärung abgeben?
Üblicherweise sehen die Formulare der Versicherer zwei Möglichkeiten vor: eine generelle und eine einzelfallabhängige Einwilligung in die Datenerhebung. Bei der einzelfallabhängigen Datenerhebung informiert der Versicherer Sie vorab, welche Daten er wo erheben möchte, so dass Sie individuell entscheiden können, ob Sie den Versicherer hierzu ermächtigen oder die Daten selbst beschaffen.
Unsere Empfehlung: Im Einzelfall kann die generelle Einwilligung die Leistungsprüfung des Versicherers beschleunigen und daher sinnvoll sein. In anderen Fällen ist es besser, die Wissensherrschaft über bei Dritten gelagerte Daten nicht aus der Hand zu geben und die Daten nicht unkommentiert an den Versicherer zu übermitteln, um Missverständnisse zu vermeiden. Wie im konkreten Fall verfahren werden soll, hängt von verschiedenen Umständen ab, und sollte immer sorgfältig überlegt werden.
Wird immer ein medizinisches Gutachten eingeholt?
Unsere Empfehlung: Wir empfehlen unseren Mandanten, nach der gutachterlichen Untersuchung ein Gedächtnisprotokoll über den Ablauf und die Inhalte der Untersuchung zu erstellen. Das Protokoll kann ggf. später helfen, dezidiert zu dem Gutachten Stellung nehmen zu können. Übrigens: In einem Rechtsstreit ist das vom Versicherer eingeholte Gutachten lediglich Parteivortrag und kein Beweismittel. Das Gericht muss deshalb immer ein weiteres (neutrales) Gutachten bei einem anderem Sachverständigen in Auftrag geben.
Berufsunfähigkeit – Antrag richtig ausfüllen!
6 typische Fehler in der Leistungsprüfung:
1. Generelle Schweigepflichtentbindungserklärung
Wenn Sie den Versicherer generell dazu ermächtigen, Daten bei Dritten einzuholen, geben Sie die Kontrolle vollkommen aus der Hand.
2. Falsches Berufsbild
Häufig schildern Versicherte die berufliche Tätigkeit, die bereits leidensbedingt verändert und ausgeübt wurde, nachdem der in gesunden Tagen ausgeübte Beruf eingestellt worden ist. Das ist falsch und kann fatale Folgen für das Prüfungsergebnis haben.
3. Widersprüchliche Angaben
Aufgrund mangelnden Verständnisses oder Überforderung gemachte widersprüchliche Angaben können die Leistungsprüfung erheblich verzögern oder sogar zur Leistungsablehnung des Versicherers führen.
4. Telefonate mit dem Versicherer
In einem Telefonat – insbesondere bei spontanen und überraschenden Anrufen durch den Versicherer – lässt man sich schnell überrumpeln, verstrickt sich in Widersprüche oder antwortet auf unzulässige Fragen des Versicherers.
5. Ungünstiger Zeitpunkt
Wird der Versicherungsfall zu früh oder zu spät gemeldet, kann dies Auswirkungen auf die Leistungshöhe, den Leistungsanspruch und sogar auf den Bestand des Versicherungsvertrages haben.
6. Berufsunfähigkeitsrente – Antrag ohne professionelle Unterstützung stellen
Die Beantragung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Versicherungsleistungen wegen Berufsunfähigkeit ist komplex. Oft ist sie mit diffizilen Rechtsfragen verbunden und birgt diverse Fallstricke. Deshalb lohnt es sich, so früh wie möglich Expertenwissen einzuholen.
Ihre Frage war nicht dabei?
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
WIR SIND FÜR SIE DA
Wir machen uns stark für Sie!
Auch vor Gericht.
Berufsunfähigkeit – Leistungen beantragen
Lassen Sie sich von den Fachanwältinnen für Versicherungsrecht der BU-Hilfe.de unterstützen!
Sie sind berufsunfähig und brauchen Hilfe?
Oder Sie sind Rechtsanwalt/Rechtsanwältin und interessiert an Unterstützung bei Ihrem BU-Mandat?
Wir helfen gern und freuen uns auf Sie!
- Spezialisiert auf die private BU-Versicherung
- 15 Jahre Erfahrung
- Persönlich, vertraulich & kompetent
Susanne Aydinlar
LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Versicherungsrecht
Katrin Link
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Versicherungsrecht
Kennen Sie unseren BU-Blog?
Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema Berufsunfähigkeit!
Mitwirkung in der Leistungsprüfung
Inwieweit muss der Versicherte eigentlich an der Leistungsprüfung des BU-Versicherers mitwirken? Das (und einige andere spannende Fragen) erläutern wir anhand eines bemerkenswerten Urteils des Landgerichts Berlin in unserem neuesten Fachbeitrag, der in der aktuellen...
Antragsfragen in der BU-Versicherung
Ein Gastbeitrag von Marco Niedermaier, Geschäftsführer des Maklerunternehmens buXperts GmbH Einleitung Die gewissenhafte Beantwortung der Antragsfragen in der BU-Versicherung ist unerlässlich, um einen rechtssicheren Versicherungsschutz zu erhalten. Die Fragen der...
Rückwirkend befristetes Anerkenntnis des BU-Versicherers rechtswidrig!
Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. Februar 2022 (Aktenzeichen: IV ZR 101/20) hätte, könnten Urteile Geräusche verursachen, laut knallen müssen. Vielen Berufsunfähigen dürften mehr Berufsunfähigkeitsrenten zustehen. Warum das so ist, was der BGH konkret...
0157 528 351 70
030 577 112 61
030 577 112 63
Videoberatung
WhatsApp: 0157 528 351 70
info@bu-hilfe.de