Auf eine Zahlung des Versicherers hatte unser berufsunfähige Mandant seit fünf Jahren und mehrfacher Ablehnung des Versicherers lange warten müssen. 2018 erlitt er einen Unfall und hierdurch massive orthopädische und neurologische Beeinträchtigungen. Seinen durch eine Vielzahl eigener körperlicher Tätigkeiten und der Notwendigkeit ständiger Präsenz geprägten Beruf als selbstständiger Geschäftsinhaber mit Getränkehandel konnte er nicht mehr ausüben. Das bestätigten auch zwei vom Versicherer eingeholte medizinische Gutachten. Obwohl der Versicherer hätte allein wegen seit über sechs Monaten durchgehender Berufsunfähigkeit anerkennen müssen, tat er dies nicht. Er begründete sein Vorgehen damit, dass das letzte Gutachten eine angebliche Besserung der Gesundheit ergeben habe. Anstelle des geschuldeten Anerkenntnisses traf er eine Vereinbarung mit unserem Mandaten, nach der dieser nur für 10 Monaten Leistungen erhielt und danach erneut seine Berufsunfähigkeit beweisen musste. Nach Ablauf der Leistungen hatte sich sein Gesundheitszustand durch zusätzliche psychische Beschwerden verschlimmert. Er beantragte weitere Leistungen. Diesmal lehnte der Versicherer mit der Behauptung ab, der selbstständige Mandant sei nicht berufsunfähig, weil er seinen Betrieb und seine Arbeit umorganisieren könne. Dem widersprach unser Mandant. Der Versicherer ließ ihn erneut medizinisch begutachten und lehnte ab, obwohl eine korrekte inhaltliche und versicherungsrechtliche Auswertung der Gutachten eine Bestätigung der Berufsunfähigkeit ergeben hätte. Der verzweifelte Mandant wandte sich schließlich an die BU-Hilfe.de. Nach nur vier Monaten Klageverfahren haben wir für den Mandanten eine hohe Vergleichssumme erzielt, die es ihm ermöglicht, sich wieder auf seine Genesung und berufliche Veränderung zu konzentrieren und mit dem Ärger mit dem Versicherer emotional und gedanklich abzuschließen.
Unser Tipp: lassen Sie sich bereits beim Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente beraten und ggf. auch vertreten. Spätestens wenn der Versicherer ablehnt oder Ihnen ein „entgegenkommendes“ Angebot machen möchte, sollten sie fachanwaltlichen Rat einholen und unsere BU-Hilfe in Anspruch nehmen. Wir helfen Ihnen, Ihre BU-Rente zu bekommen.