Der Mandant war bereits einmal berufsunfähig erkrankt und hatte damals nach kurzer Prüfung des Versicherers Leistungen erhalten. Nachdem er Jahre später wieder berufsunfähig wurde und bereits seit über sechs Monaten vollständig unfähig war, seinem Beruf nachzugehen, hoffte er erneut auf schnelle Hilfe durch die BU-Versicherung und legte dem Versicherer zahlreiche Krankenunterlagen vor, die seinen Zustand bestätigten. Zwischen dem Schreiben und Anrufen des Mandanten und den Antworten des Versicherers lagen teilweise bis zu vier Wochen, in denen der Mandant trotz mehrfacher Nachfrage keine klare Antwort erhielt. Schließlich wurde ihm mitgeteilt, man könne solange nicht weiterprüfen, bis der Mandant den Reha-Entlassungsbericht einer erst in ein paar Monaten anstehenden Reha vorlege. Der Mandant schaltete schließlich die BU-Hilfe.de ein und erhält nun unbefristet seine BU-Rente – rückwirkend ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit und ohne medizinische Begutachtung.
Unser Tipp: die Leistungsprüfung des Versicherers dauert – unangemessen lange darf sie nicht dauern. Sie haben ein Recht auf zügige und zielführende Leistungsprüfung. Lassen Sie sich am besten bereits noch bevor Sie Leistungen beantragen, zum Ablauf der Leistungsprüfung und Ihren Rechten und Pflichten von der BU-Hilfe.de beraten. Auf Wunsch übernehmen wir die gesamte Leistungsanmeldung und den Schriftverkehr mit dem Versicherer für Sie.