Berufsunfähigkeit wegen Depression?

Sie leiden an einer Depression und sind berufsunfähig. Sie haben sich gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit versichert. Trotzdem sollen Sie keine Berufsunfähigkeitsrente erhalten – denn das psychiatrische Gutachten der BU-Versicherung unterstellt Ihnen, dass Sie Ihre Symptome vortäuschen. Es Fallen die Begriffe „Aggravation“ und „Simulation„. Sie würden bewusst übertreiben, Symptome schlichtweg vortäuschen. Berufsunfähigkeit wegen Depression sei nicht gegeben. Dieses Ergebnis belastet Sie nicht nur wirtschaftlich, sondern kränkt auch. Warum Sie sich das nicht gefallen lassen müssen, erfahren Sie hier.

Psychische Erkrankungen als Hauptursache von Berufsunfähigkeit

Eine berechtigte Frage ist, ob hinter dem Ergebnis der Begutachtung die Motivation der BU-Versicherung, nicht leisten zu müssen, stecken könnte. Die psychischen Erkrankungen sind Hauptursache von Berufsunfähigkeit und haben in den letzten Jahren massiv zugenommen. Veränderte Bedingungen in der Arbeitswelt und im Beruf mit hohem Leistungsdruck und Stresslevel wirken auf die Psyche und können unter anderem Erkrankungen wie Depression oder Burnout (mit-)verursachen. Das Risiko psychisch zu erkranken ist hoch. Für 2018 stellte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) fest, dass psychische Erkrankungen 29 % aller Leistungsfälle ausmachen (https://www.gdv.de). Die Debeka ging nach eigenen Zahlen sogar von 45,4 %, also nahezu der Hälfte aller Leistungsfälle aus (https://www.franke-bornberg.de). Die Corona-Pandemie hat zu einem weiteren Anstieg der Zahlen geführt. Dementsprechend dürften Berufsunfähigkeitsversicherer ein wirtschaftliches Interesse daran haben, das Ausmaß der Leistungen bei psychischen Erkrankungen zu begrenzen, indem sie eine intensive Leistungsprüfung mit medizinischem Sachverständigengutachten durchführen und restriktiv regulieren. Psychiatrische Gutachten machen den Löwenanteil vom Versicherer beauftragter Gutachten aus. In 2018 wurden 57 % aller Gutachten wegen psychischer Erkrankungen in Auftrag gegeben (https://www.franke-bornberg.de).

Anders als bei physischen Erkrankungen wie Krebs lassen sich psychische Erkrankungen zuweilen schwer objektivieren. Bildgebende Verfahren wie Röntgen- oder MRT-Aufnahmen können nicht abbilden und belegen, ob psychische Erkrankungen wie etwa eine Depression Burnout, bipolare Störung oder borderline Syndrom vorliegen. Eine Diagnose von psychischen Erkrankungen wird überwiegend auf Grundlage subjektiver Schilderungen durch einen Facharzt oder Psychotherapeuten gestellt. Diese subjektive Komponente bietet (auch) Versicherern Raum für falsche Ausgestaltung und Interpretation.

Der Vorwurf von Aggravation und/oder Simulation eignet sich in den meisten Fällen hervorragend, die Glaubhaftigkeit von Beschwerden in Zweifel zu ziehen.

Aggravation ist nicht Simulation und ist nicht zwangsläufig ein Ausschlusskriterium

In vielen Gutachten wird nicht zwischen Aggravation und Simulation unterschieden und vorschnell Berufsunfähigkeit verneint. Während Simulation das bewusste Vortäuschen tatsächlich nicht existenter Symptome ist, existieren die Symptome bei Aggravation.  Sie werden aber übertrieben dargestellt. Das muss jedoch nicht gegen Berufsunfähigkeit oder gar die Glaubwürdigkeit des Versicherten sprechen. Aggravation kann Ausdruck der Krankheit sein, die Krankheit also Ursache der Übertreibung sein. Nur dann, wenn die Aggravation den Sachverständigen daran hindert, das tatsächliche Ausmaß der Erkrankung und deren Auswirkungen auf den Beruf festzustellen, geht das zu Lasten des Versicherten (dies stellte unter anderem das Oberlandesgericht Frankfurt bereits mit Urteil vom 21. November 2017 zum Aktenzeichen 14 U 13/17 klar und spezifierte, welche Anforderungen an ein psychiatrisches Gutachten zu stellen sind). Der Sachverständige muss also genau prüfen und klar differenzieren. In vielen Fällen unterbleibt das. Dann ist das Gutachten ungeeignet.

Prüfen Sie genau: Sind die Angaben im Gutachten zutreffend?

Bei genauerem Hinsehen findet sich in solchen Gutachten oftmals eine Vielzahl weiterer Fehler, etwa Sachverhaltsfehler, die auf mangelnde Sorgfalt der Gutachtenerstellung und Belastbarkeit der gutachterlichen Feststellungen schließen lassen. Sie sollten sich das Gutachten deshalb genau durchlesen. Hat der Sachverständige die Familien- und Krankengeschichte richtig erfasst? Welcher Beruf wurde zugrunde gelegt? Lassen sich dem Gutachten Feststellungen und Überlegungen zu Ihrer beruflichen Tätigkeit entnehmen, die so nicht zutreffen und deshalb falsche Schlussfolgerungen zur (in der Regel mindestens %-igen) Berufsunfähigkeit zulassen?

Keine Neutralität wegen der Nähe des Gutachters zum BU-Versicherer

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, welcher Arzt das Gutachten erstellt hat und ob dieser gezielt vom Versicherer geschult worden ist. Denn wenn der Gutachter speziell vom Versicherer ausgebildet wurde, ist dies im Hinblick auf dessen eigentlich geschuldete Neutralität kritisch zu bewerten. Eine solche Zusatzausbildung zum medizinischen Sachverständigen (cpu) bietet zum Beispiel der Rückversicherer GenRe. Ob der Gutachter vom Rückversicherer GenRe geschult wurde, lässt sich einfach feststellen. Das Absolventenverzeichnis der GenRe Business School ist im Internet abrufbar.

Was Sie noch tun können: Besprechen Sie das Gutachten mit Ihrem Behandler!

Ein großes Manko der Begutachtung ist sicherlich auch, dass sie nur innerhalb eines kurzen Zeitfensters stattfindet und die Untersuchung oft nur eine einmalige Begegnung mit dem vom BU-Versicherer beauftragten Arzt umfasst, der Ihre psychische Erkrankung und deren Auswirkungen feststellen soll. Ihr behandelnder Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie oder für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie kennt Sie besser und findet daher leicht die medizinischen Schwachstellen im Gutachten. Bitten Sie Ihren Behandler deshalb um eine fundierte Stellungnahme.

Eigenes Privatgutachten: eine Kostenfrage

Um sich gegen das Gutachten zu wehren, können Sie Außerdem ein neues medizinisches Gutachten auf eigene Kosten in Auftrag geben und dem BU-Versicherer vorlegen. Ein geeigneter Gutachter sollte über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen und Sie nicht behandeln, also neutral sein. Ein solches Privatgutachten kann zum Umdenken und Leistungsanerkenntnis des Versicherers und schließlich zur BU-Rente führen – muss es aber nicht. In einem Rechtsstreit müsste das Gericht in jedem Fall ein neues Gutachten in Auftrag geben und dürfte seine Entscheidung nicht allein auf das Gutachten des BU-Versicherers oder auf Ihr Privatgutachten stützen. Man sollte auch genau abwägen, ob sich die Investition lohnt.

Was Sie unbedingt tun sollten: Holen Sie sich Unterstützung vom Fachanwalt für Versicherungsrecht!

Privat gegen die Leistungsentscheidung und das Gutachten des Versicherers vorzugehen, kostet Kraft und ist leider oft wenig wirksam. Der BU-Versicherer hat wirtschaftlich und strategisch den längeren Atem und verfügt über speziell geschultes Personal und eigene Juristen. Im Kampf gegen diesen Goliath gelingt es dem Versicherungsnehmer daher kaum, die berechtigten Ansprüche auf BU-Rente ohne Unterstützung von Experten durchzusetzen. Wir raten Ihnen daher dringend, diesen Kampf nicht allein aufzunehmen und professionelle Hilfe zu suchen. Damit erhöhen Sie Ihre Chancen auf Durchsetzung Ihrer Ansprüche und erhalt der versprochenen Leistungen. Auf das Recht der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisierte Fachanwälte für Versicherungsrecht, wie die der BU-Hilfe.de, verfügen über das erforderliche Fachwissen und jahrelange Erfahrung im Umgang mit Versicherern. Der Titel das Fachanwaltes für Versicherungsrecht haben sie durch Spezialisierung auf das Rechtsgebiet des Versicherungsrechts erlangt, weil sie über außerordentliche theoretische Kenntnisse und umfassende praktische Erfahrung verfügen und sich stets fortbilden. Sie wissen, wo die Schwachstellen der Gutachten zu finden sind und wie man diese effektiv angreift. Die Anwälte der BU-Hilfe.de sind Ihre Fachanwälte bei Berufsunfähigkeit und halten Ihnen den Rücken frei, damit Sie sich auf Ihre Gesundheit konzentrieren können. Wir übernehmen – in Absprache mit Ihnen – die gesamte Kommunikation mit dem BU-Versicherer und unterstützen Sie dabei, Ihr Recht außergerichtlich durchzusetzen. Wenn es darauf ankommt, unterstützen wir Sie auch vor Gericht und helfen Ihnen zum Erfolg.

Lassen Sie sich nicht entmutigen. Akteptieren Sie die Ablehnung des BU-Versicherers nicht. Kämpfen Sie um Ihre Berufsunfähigkeitsrente. Wenden Sie sich an die Fachanwälte bei Berufsunfähigkeit der BU-Hilfe.de. Schildern Sie uns im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung Ihren Fall über unser Kontaktformular. Wir helfen Ihnen gerne und freuen uns auf Sie!

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