Wiederherstellung eines alten BU-Vertrages nach Anfechtung und Rücktritt des BU-Versicherers

Unsere Mandantin verfügte bereits über einen über zehn Jahre alten und damit bestandssicheren Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rungs­ver­trag, als ein Versicherungsvertreter des Versicherers auf sie zukam. Er warb für einen „Tarifwechsel“, angeblich ohne Notwendigkeit zur Beantwortung weiterer Gesundheitsfragen. Tatsächlich ging es jedoch um den Abschluss eines vollständig neunen Vertrages unter Aufhebung des alten, bestandssicheren Vertrages. Im Vertrauen auf die Auskünfte des Versicherungsvertreters ließ unsere Mandantin die Gesundheitsfragen unbeantwortet, unterzeichnete den BU-Antragsbogen des Versicherers und erhielt schließlich den Versicherungsschein zur neuen Police. Ihr Vertrauen auf den „besseren Versicherungsschutz“ wurde jedoch enttäuscht, nachdem sie infolge unglücklicher Umstände erkrankte und BU-Renten beantragt hatte. Der Versicherer lehnte ab und erklärte den Rücktritt vom Vertrag mit der Behauptung, unsere Mandantin habe bei Abschluss der „neuen“ Versicherung verschwiegen, bereits wegen einer Erkrankung desselben medizinischen Formenkreises behandelt worden zu sein. Die Mandantin wandte sich daraufhin an die BU-Hilfe.de. In kurzer Zeit konnten wir außergerichtlich und ohne Klage eine Einigung mit dem Versicherer erzielen. Der alte Versicherungsvertrag wurde reaktiviert und der Versicherer setzt die Leistungsprüfung für diesen Vertrag nun fort.

Unser Tipp: Seien Sie bei angeblichen „Tarifwechseln“ oder Abschluss eines neuen, angeblich vorteilhafteren BU-Versicherungsvertrages vorsichtig. Falsche oder fehlerhafte Angaben bei den Gesundheitsfragen können sich negativ auf Ihren BU-Rentenanspruch oder sogar den Versicherungsvertragsbestand auswirken. Unter Umständen bekommen Sie keine Leistungen und der Vertrag ist auch weg. Das ist besonders ärgerlich, wenn der alte Vertrag bereits älter als 10 Jahre und damit bestandssicher war.

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